Osterfeuer dürfen nur von Karsamstag 15.00 Uhr, bis Ostersonntag 03.00 Uhr abgebrannt werden und sind verpflichtend bis Donnerstag, 02. April 2026, 16:30 Uhr am Gemeindeamt Krakau persönlich oder telefonisch anzumelden!
Bei verspäteter Anmeldung ist das Abbrennen untersagt, da die gemeldeten Osterfeuer an die Feuerwehr-Landesleitzentrale weitergeleitet werden müssen!
· Es darf ausschließlich nur trockenes, biogenes Material verwendet werden.
· Die Verwendung von Brandbeschleunigern ist verboten.
· Unkontrollierte Ausbreitung des Feuers ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
· Auf möglichst geringe Rauchentwicklung, Hitzeentwicklung und Funkenflug ist zu achten.
· Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen, sodass das Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden kann.


