Information Osterfeuer 2026

Osterfeuer dürfen nur von Karsamstag 15.00 Uhr, bis Ostersonntag 03.00 Uhr abgebrannt werden und sind verpflichtend bis Donnerstag, 02. April 2026, 16:30 Uhr am Gemeindeamt Krakau persönlich oder telefonisch anzumelden!

Bei verspäteter Anmeldung ist das Abbrennen untersagt, da die gemeldeten Osterfeuer an die Feuerwehr-Landesleitzentrale weitergeleitet werden müssen!

·   Es darf ausschließlich nur trockenes, biogenes Material verwendet werden.

·   Die Verwendung von Brandbeschleunigern ist verboten.

·   Unkontrollierte Ausbreitung des Feuers ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

·   Auf möglichst geringe Rauchentwicklung, Hitzeentwicklung und Funkenflug ist zu achten.

·   Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen, sodass das Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden kann.