Wichtiges zum Osterfeuer 2021

Laut Landesregierung ist das Abbrennen von Osterfeuern in der Steiermark dieses Jahr von Samstag 03.04.2021 15:00 Uhr bis Sonntag 04.04.2021 03:00 Uhr erlaubt.

Folgende Punkte sind dabei unbedingt zu beachten:

Die aktuell gültigen Covid19-Regelungen sind einzuhalten!

Gemäß Verordnung der BH Murau ist das Feuerentzünden und Rauchen im Wald momentan verboten.

Wir bitten Ausdrücklich darum alle geplanten Osterfeuer bei HBI Thomas Esterl (0664/3033001) oder OBI Florian Siebenhofer (0664/88195754) anzumelden und die Landesleitstelle mittels Formular “Anmeldung eines Brauchtumsfeuers” zu informieren um unnötige Alarmierungen und Einsätze zu vermeiden.